Digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung
Barrierefreiheit ist ein alter Hut, unter dieser Überschrift haben wir als Agentur bereits 2004 einen Artikel über Barrierefreiheit im Internet veröffenlicht. Mittlerweile haben wir über 15 weitere Jahr wertvolle Erfahrung im Bereich der digitalen Barrierefreiheit sammeln können. Damals haben wir noch nach den Bestimmungen der BITV 1.0 – basierend auf den Web Content Accessibility Guidelines, WCAG 1.0 aus dem Jahr 1999 gearbeitet. Seitdem ist unglaublich viel passiert, Technologien haben sich massiv weiterenwickelt und auch die Spezifikationen, was unter digitaler Barrierefreiheit zu verstehen ist, haben bereits mehrere Versionssprünge hinter sich. Und die Zukunft klopft mit den WCAG 3.0 auch schon an die Türe.
Wir haben über die Jahre als mehrfacher BIENE-Gewinner bereits vielfach Barrierefreiheit auf hohem Niveau erfolgreich umgesetzt. Dabei geholfen haben uns die ständige Weiterentwicklung und professionelle Auseinandersetzung mit Gesetzen und Richtlinien ebenso, wie der Dialog mit anderen Experten, wie beispielsweise dem BITV-Test Prüfverbund oder auch dem Arbeitskreis Barrierefreiheit der German UPA (um nur zwei zu nennen). Unter diesen Expertinnen und Experten sind auch viele Menschen mit Behinderung, die wertvollen Input in eigender Sache liefern. Und zwar stets aktuell. Denn für uns als Agentur liefern Rückmeldungen von Nutzern mit Behinderung natürlich wichtige Erkenntnisse, die in die tägliche Arbeit mit einfließen. Nur wenn man Menschen mit Behinderung und Technologien, mit denen sich Behinderungen kompensieren lassen, versteht kann man die Richtlinien zielführend anwenden und umsetzen.
Leichte Sprache
Übersetzung und Design
Im Deutschland gelten für Bund und Länder verschiedene Verordnungen zur Umsetzung der EU-Richlinie 2102. Die Forderung nach Gebärdensprache und Inhalten in Leichter Sprache finden sich in den jeweiligen Gesetzestexten wider. Eine Liste aller Landesgesetze haben wir Ihnen zusammengestellt.
Barrierefreie PDF
EN 301549. Kapitel 10
Auch PDF-Dokumente müssen barrierefrei sein. Mittlerweile sind auch umfangreiche Publikationen und komplexe Layouts, wie Broschüren oder Jahresberichte, möglich. In der Regel brauchen Sie für die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente professionelle Hilfe.
Universal Design
Usability. Accessibility
anatom5 testet seit vielen Jahren Webseiten und webbasierte Anwendunge auf BITV-Konformität bzw. auf Barrierefreiheit allgemein. Diese langjährige Erfahrung fließt auch in die Entwicklung eigener Projekte mit ein. Schauen Sie doch mal in unseren Referenzen vorbei.
Regeln für Leichte und einfache Sprache
Digitale Barrierefreie ist seit jeher mit der Forderung nach Standards und einheitlichen Erfüllungskriterien verbunden. In einigen Bereichen lassen sich Kriterien mit Werkzeugen prüfen – teilweise auch automatisch (oder zumindest teilautomatisch). Für Texte gilt das in der Form leider nicht. Letztendlich müssen Übersetzer für Leichte stets den jeweiligen Text und den Kontext berücksichtigen, um zu einem idealen Übersetzungsergebnis zu gelangen. Natürlich können beispielsweise die AGB für Paypal in Leichter Sprache nicht genause leicht verständlich sein, wie eine kurze Info-Broschüre eines Naturparks – auch wenn sie dem gleichen Regelwerk folgen.
Die Frage, ob ein Text leicht lesbar oder verständlich ist, hängt sehr von den Fähigkeiten und Erfahrungen der Leserinnen und Leser ab. Das Konzept der „leichten Lesbarkeit“ kann deshalb nicht universal sein. Es wird nicht möglich sein, einen Text zu verfassen, der den Fähigkeiten aller Menschen mit Lese- und Verständnisproblemen entspricht.
Trotzdem oder gerade deshalb: valide Ergebnisse und standardisierte Verfahren bilden für anatom5 seit jeher die Basis einer zuverlässigen Arbeitsweise. Das gilt für Barrierefreies Webdesign und barrierefreie PDF ebenso, wie für Leichte Sprache. Die Übersetzung von Texten in Leichte Sprache – oder in abgeschwächter Form in Einfache Sprache – folgt bei anatom5 natürlich einem fest definierten Regelwerk.