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Barrierefreie PDF

PDF-Dokumente haben oft selbst Barrieren

Wenn Informationen im Internet im PDF-Format veröffentlicht werden, werden aufgrund des eingesetzten Formats bereits Menschen ausgeschlossen. Und nicht nur, weil nicht jeder Nutzer einen Reader installiert hat. Das PDF-Format selbst ist in der Regel für blinde Menschen, die auf einen Screenreader angewiesen sind, mit erheblichen Barrieren verbunden. Nur wenn entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, ist ein PDF-Dokument selbst barrierefrei. Und das gilt auch für PDF-Dokumente mit Informationen in Leichter Sprache.

Beispiele barrierefreier PDF-Dokumente

In den meisten Fällen spielt Unwissenheit eine große Rolle. Kunden, die sich mit dem Thema Leichte Sprache beschäftigen, haben nicht automatisch das Thema Barrierefreiheit in all seinen Facetten auf dem Schirm. So ist zu erklären, dass viele Dokumente, die sich explizit an Menschen mit Behinderung richten, als nicht barrierefreies PDF-Dokument ins Internet gestellt werden.

anatom5 ist auf alle Facetten der Barrierefreiheit im Rahmen der BITV und darüber hinaus spezialisiert. Kunden erhalten eine umfassende Beratung und werden auf Stolperfallen, wie beispielsweise das Thema „PDF-Dokument ist nicht barrierefrei“ hingewiesen. Es gibt viele Möglichkeiten das eigene PDF-Dokument auf Barrierefreiheit zu prüfen. Auf dem Barrierekompass finden Sie eine ausführliche Dokumentation, mit welchen Werkzeugen und Tools man PDF auf Barrierefreiheit testen, beziehungsweise überprüfen kann.

Screenreader-Zugänglichkeit – auch für Dokumente in Leichter Sprache

„Leichte Sprache bezeichnet eine besondere Fassung eines Textes, bei der bestimmte Regeln für Sprache und Präsentation eingehalten werden“ – so der BITV-Lotse des Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Mit anderen Worten: Veröffentlichungen in Leichter Sprache sind vor allem Menschen mit Lernbehinderung gedacht.

„Ziel der BITV ist es, Menschen mit einer geistigen Behinderung oder mit Lernschwierigkeiten den Zugang zu einem Webangebot zu erleichtern, indem die wichtigsten Informationen auch in Leichter Sprache angeboten werden“ schreibt das Online-Angebot zur verständlichen Erläuterung der BITV weiter. Die Zielgruppe ist also relativ klar eingegrenzt. Aber Barrierefreiheit sollte eben nicht nur auf eine Zielgruppe reduziert werden. Denken Sie auch an Menschen, die auf Screenreader angewiesen sind.